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Die künftige Koalition guckt nach Karlsruhe! Am Montag haben AfD und Linke jeweils Eilanträge gegen die geplante Abstimmung über den Mega-Schuldendeal am Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung birgt enorme Sprengkraft. Denn klar ist: Machen die Richter den Schuldenplänen von Schwarz-Rot einen buchstäblichen Strich durch die Rechnung, steht Friedrich Merz (69, Union) vor einem Scherbenhaufen. Der Schulden-Deal gilt für die SPD als Grundvoraussetzung dafür, dass sie sich mit der Union überhaupt an einen Tisch setzt. Bereits am vergangenen Freitag hatte sich die AfD-Fraktion mit einem 16-seitigen „Konfrontationsschreiben“ an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (56, SPD) gewandt. Zum Resthaare-Raufen: Friedrich Merz (69) stößt bei der Regierungsbildung auf ein Problem nach dem nächsten Foto: EPA Darin forderte die Partei, Bas solle die für den 13. und 18. März anberaumten Sondersitzungen des „alten“ Bundestags wieder absetzen und stattdessen „unverzüglich den neuen (21.) Bundestag zusammentreten zu lassen“. Bas hatte indes am Montag im ARD-Morgenmagazin nochmals betont, dass sie verpflichtet sei, den „alten“ Bundestag einzuberufen. Daraufhin reichten am selben Tag sowohl die Fraktion der AfD als auch einzelne AfD-Abgeordnete Klage ein. Was darf der „alte“ Bundestag noch entscheiden? Neben Nebenpunkten wie etwa der Ansicht, dass die anberaumten Sitzungen gar nicht ordnungsgemäß seitens CDU/CSU und SPD beantragt wurden, macht die AfD vor allem einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip geltend. Auch interessant AnzeigeAuch interessant Anzeige ► So bedeute die Tatsache, dass der „alte“ Bundestag grundsätzlich noch handlungsfähig sei, nicht, dass er auch noch jegliche Kompetenz ausüben dürfe. Gerade in Abstimmungen, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit zum Erfordernis machen, komme zum Ausdruck, dass es ein besonderes Repräsentationserfordernis gebe. Daher sei es nicht rechtens, wenn ein bereits abgewählter Bundestag über eine derart folgenreiche Frage wie der über das 900 Milliarden-Programm abstimme. Fakt ist: Eine Grundgesetzänderung durch einen „alten“ Bundestag hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben. Überhaupt kam bislang nur ein einziges Mal nach einer Wahl der „alte“ Bundestag noch mal zusammen (1998 wegen Kosovo-Einsatz der Bundeswehr). Der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth (61) ist einer von mehreren Abgeordneten, der in eigenem Namen gegen die erneute Einberufung des abgewählten Bundestags klagt Foto: Dr. Christian Wirth Oft war in den vergangenen Tagen der Einwand zu lesen und zu hören, dass der „alte“ Bundestag schlichtweg so lange weiter Bestand habe, bis der neue Bundestag erstmals zusammengekommen sei. Dieser Grundsatz mag so für den normalen Fall zutreffen, dass eine Wahl turnusmäßig nach vier Jahren stattfindet. ► Aktuell befindet sich das Parlament jedoch in einer Ausnahmelage: wegen des vorzeitigen Aus der Ampel und der gescheiterten Vertrauensfrage von Olaf Scholz (66, SPD) hat Bundespräsident Steinmeier (69, SPD) am 27. Dezember den Bundestag aufgelöst. Ob aber ein formal bereits aufgelöster Bundestag nochmals zusammenkommen kann, das ist zwischen Juristen umstritten. „Warum bin ich jetzt überhaupt wählen gegangen?“ Auch die Linken sehen in der Einberufung des „alten“ Parlaments eine Entmündigung des neu gewählten Bundestags. Der Co-Parteivorsitzende Jan van Aken sagte am Montagabend über die Pläne von Schwarz-Rot in der ARD-Sendung „Hart aber fair“: „Vor zwei Wochen waren 50 Millionen in Deutschland wählen. Dann passt ihnen das Ergebnis nicht, dann sagen sie ‚nee, wir nehmen noch mal den alten, um gerade noch mal riesige Milliardenpakete durchzubringen‘. Da fragen sich doch ganz viele, ‚warum bin ich jetzt überhaupt wählen gegangen?‘“ Inhaltlich wendet sich die Linke vor allem gegen die im Raum stehende massive militärische Aufrüstung. Einer grundlegenden Reform der Schuldenbremse sind die Linken indes offen gegenüber.
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